Stellungnahmen
 
     
Nach dem Naturschutzgesetz sind die Genehmigungsbehörden verpflichtet, bei bestimmten Planungsvorhaben (z.B. Straßen(aus)bau, Flurneuordnung, Leitungstrassen, Schutzgebiete) die großen Umweltverbände anzuhören (bei uns betroffen BUND, NABU, Schwäbischer Albverein, Landesjagdverband, Landesfischereiverband, Landesnaturschutzverband und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald). Das Umweltzentrum erarbeitet diese Stellungnahmen im Landkreis Schwäbisch Hall für diese Verbände.
Um Ihnen zu veranschaulichen, wie differenziert von uns diese Aufgabe ausgeführt wird haben wir nachstehend einige solcher Stellungnahmen angefügt:
Nr. 1 Naturnahe Gewässerentwicklung Seebach
Nr. 2 Ausbau Landesstraße 1036 Bächlingen-Langenburg
Nr. 3 Anhörung geplantes NSG/LSG Jagsttal Crailsheim-Kirchberg
Nr. 4 Rohstoffsicherungskonzept
Nr. 5 Flurneuordnungsverfahren Vellberg-Talheim

Nr.1:

An das
Landratsamt SHA
Wasserechtsamt
z.H.v. Herrn Beck
Postfach 110453
74504 Schwäb. Hall
Schwäbisch Hall, den 00.00.00


Betr: Naturnahe Gewässerentwicklung Seebach
Bez: Ihr Schreiben v. 8.6.
Anl: Planmappe zurück, Kartenausschnitt


Sehr geehrter Herr Beck,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Namen der anerkannten, uns angeschlossenen Naturschutzverbände äußern wir uns zu diesem Vorhaben wie folgt:
Grundsätzlich wird die Maßnahmen von uns sehr begrüßt. Die Struktur des Seebachs und des Staubeckens ist auch aus unserer Sicht unbefriedigend.
Zur Planung allerdings haben wir noch einige Anmerkungen. Laut Textteil stellt sie an sich selbst den Anspruch, sowohl Spielen und Erholen in der Natur zu ermöglichen, als auch der Natur neue Refugien zur Verfügung zu stellen. Auch von "Brutplätzen für Vögel" ist die Rede!
Diesem Anspruch kann die Planung jedoch aus unserer fachlicher Sicht noch nicht gerecht werden. Sie setzt wohl gestalterisch gut gemeint viele Mittel des Landschaftsgartenbaus ein, doch werden diese - so unsere begründete Prognose - aufgrund der Anordnung und Zuordnung zueinander weitgehend ihre zugedachte ökologische Funktion nicht erfüllen können. Hauptgrund hierfür ist, dass der Planer in den meisten Fällen biotopgestalterische Maßnahmen räumlich eng an Erholungseinrichtungen gekoppelt hat. Was fehlt, ist ein Mindestmaß an Entflechtung von Biotop- und Erholungs- bzw. Erlebnisfunktion.
Wir haben unter diesem Gesichtspunkt dazu auf den beiliegenden Kopien einige Vorschläge eingetragen:
1. Die Vogelinsel liegt viel zu nahe am Westufer und sollte hin zum wesentlichen ruhigeren Ostufer verschoben werden. Dann werden sich auch besondere Vögel beobachten lassen - sogar der Eisvogel, der hier immer wieder nach Nahrung sucht! Die Insel selber sollte nur zu 50% mit Gehölz bepflanzt werden, ansonsten offen bleiben!
2. Im mittleren Teil des Sees sind relativ wenig Maßnahmen vorgesehen. Der auch heute schon tief liegende (in der Kopie schraffierte) Uferbereich bietet sich an, um 50-80 cm abgesenkt zu werden, um ihn dann zu einer Röhrichtzone zu entwickeln.
3. Das Steilufer in diesem Bereich ist als möglicher Brutplatz für den Eisvogel eher noch zu vergrößern, anstatt es hier abzuflachen. 1. Pflanzreihe der Gehölze dann erst 3 m hinter der Uferkante!
4.-7. Die Stauwurzel ist in jedem See der effektivste Bereich für den Naturschutz. Er sollte auch hier diesem Zweck dienen (gelb umrandet). Ohne Erholungsqualität zu verlieren, empfehlen sich folgende Verschiebungen:
4. Wasserspielplatz etwas seeabwärts rücken
5. Verzicht auf Kanzel und Grillstelle an dieser Stelle, alternativ nahe dem Seedamm anlegen
6. Deutliche Verschiebung des Steges nach Süden auf Höhe des Rondells am östlichen Talhang
7. Spielwiese bzw. Geräte mehr nördlich des Wasserspielplatzes konzentrieren.
Als - auch ästhetisch sehr wirkungsvolle - zusätzliche Maßnahme würden wir großen Wert auf die Wiederherstellung zweier Bachschlingen oberhalb des Staubeckens legen. Die ehemalige Lage dieser Schlingen ist noch heute an der Oberflächenform der Talwiese zu erahnen. Dafür - auch als Kostenausgleich - könnte der in diesem Bereich angedachte Pflaster-Rasenweg entfallen, der so und so nur einen Nebenweg zum oberhalb verlaufenden Hauptweg bildet (siehe Nr. 8 Kartenausschnitt)
Ferner regen wir an, bei der Bachbett- und Gewässerrandgestaltung nicht zu massiv Muschelkalk-Steine/-blöcke zu verwenden, da dies für einen hier überwiegend im Lettenkeuperbereich verlaufenden Bach nicht typisch wäre. Feineres, kiesig-sandiges Bachsediment wäre dagegen geeigneter.
Schließlich müssen wir ein dickes Fragezeichen hinter die beabsichtigte Auswahl des Saatgutes setzen. Weder die Narzisse noch eine "Iriswiese" sind bei uns autochtone Arten bzw. Biotope. Wir bitten auf diesem Weg das Büro Hauenstein, sich mit uns in Verbindung zu setzen, wir können dann auch Bezugsquellen für hochwertiges autochtones Saatgut vermitteln!
Wenn es möglich wäre, auf unsere Anregungen einzugehen, könnte sich dieses Vorhaben nicht nur zu einem landschaftsarchitektonisch interessanten, sondern auch zu einem ökologisch wirkungsvollen Vorzeigeobjekt entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen


Nr.2:

An das
Straßenbauamt SHA
Postfach 10 06 07
74506 Schwäbisch Hall
Schwäbisch Hall, den 00.00.00


Betr: Ausbau Landesstraße 1036 Bächlingen-Langenburg
Bez: Ihr Schreiben v. 31.8. an den LNV
Anl: -

Sehr geehrter Herr Weith,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Namen der anerkannten, uns angeschlossenen Naturschutzverbände äußern wir uns zu diesem Vorhaben im Auftrag des Landesnaturschutzverbandes wie folgt:

Die Straße zieht sich bislang in einem recht passablen Zustand durch einen der reizvollsten Hänge im LSG Jagsttal. Die Straße ist nahezu lückenlos gesäumt von wertvollen Biotopstrukturen. Der Fahrbahnbelag zeigt wenig Schäden. Die leichte Unebenheit und die angepasste Breite (ca. 5 - 5,50 m) der Straße sorgen dafür, dass die Gefällstrecke nicht allzu schnell befahren wird.
Für uns ist es nicht nachvollziehbar, dass nun eine derart "vernünftig" dimensionierte Straße in der selben Weise wie eine Straße in weniger kompliziertem Gelände normiert werden soll.
Wie die Planung zeigt, sind die Verluste an Biotopstrukturen - es kann nicht anders bezeichnet werden - als dramatisch einzustufen: Es müssen nahezu 700 m Gehölz und 235 m Trockenmauer, beide überwiegend nach §24a geschützt sowie 30 alte Obstbäume dem Ausbau weichen. Somit werden die Biotope auf mehr als der halben Ausbaustrecke beseitigt bzw. stark beschädigt. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar!

Dabei ist die Biotoperfassung - wie leider üblich - auch dieses Mal unvollständig. Die Ausgleichskonzeption geht wiedereinmal nur auf die Gehölzarten ein. Es ist dem Planer entgangen, dass zum einen besonders im oberen Teil der Strecke entlang der Straßenböschung wertvolle Mager-/(Halb-)Trockenrasenstrukturen existieren, ferner besteht ein Großteil der Krautschicht der Gehölze aus wertvoller Frühblüherflora, was den Wert der Gehölze deutlich erhöht und vor allem die Ausgleichbarkeit in Frage stellt. Die Ausgleichskonzeption wird jedoch wie bei "normalen" Gehölzen vorgenommen. Ferner ist zu prüfen, ob in den zu querenden Klingen Feuersalamandervorkommen existieren und bezüglich dieser besondere Vorkehrungen bei der Baumaßnahme getroffen werden müssen. Wir mahnen deshalb nochmals mit aller Deutlichkeit an, zukünftig die Planer mit einer umfassenderen Aufgabenstellung zu beauftragen. In diesem Fall erwarten wir, dass die Mängel noch behoben werden.
Wir haben bei dieser Landesstraße einmal grob abgeschätzt, wie groß die Eingriffe wären, würde man die Straße auf 5,50 m ausbauen. Wir sind der Meinung, dass dann zu einem erheblichen Teil auf die Eingriffe in die Böschungen verzichtet werden könnte. Auch die Kehre oberhalb Bächlingen müsste nicht "in Bundesstraßenniveau" auf 8,5 m Fahrbahnbreite erweitert werden, was dort zu gewaltigen Eingriffen führt. Mit einem zusätzlichen Steinsatz unterhalb der Böschung ließe sich dort zusätzlich Raum gewinnen, ohne dass man derart massiv in die Gehölzstrukturen einzugreifen muss.

Auch die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen müssen wir leider beanstanden: Die Strecke ist jetzt schon sehr üppig mit Gehölzstrukturen gesäumt. Die verbliebenen offenen Abschnitte sorgen sowohl für wärme- und lichtliebende Biotopstrukturen wie auch für reizvolle Blicksituationen in den Hang hinein. Viele dieser "Lücken" sollen jetzt mit Ausgleichsgehölzen zugepflanzt werden. Dies ist aus unserer Sicht abzulehnen. Sinnvoll erschien es uns dagegen, stattdessen die bestehenden Fichtenkulturen in der Ziegelbachklinge zu entfernen und durch Eschen/Erlen zu ersetzen.
Gegen das Neuaufsetzen der weitgehend eingewachsenen Trockenmauern ist aus unserer Sicht nichts einzuwenden, wenn diese zum einen zur richtigen Jahreszeit (September) vorsichtig Stein für Stein mit Rücksicht auf die Tierwelt (Reptilien!) abgebaut werden und zum anderen dann wieder fachmännisch unter Naturschutzgesichtspunkten wieder trocken aufgebaut werden.

Wir erwarten von Ihnen eine Überarbeitung der Planung mit einer deutliche Reduzierung der Eingriffe.


Mit freundlichen Grüßen


Nr.3:

An das
Regierungspräsidium Stuttgart
z.H.v. Frau Schell-Dahlem
Postfach 800709
70507 Stuttgart
Schwäbisch Hall, den 00.00.00


Betr: Anhörung geplantes NSG/LSG Jagsttal Crailsheim-Kirchberg
AZ 56-8841.02 SHA
Bez: Ihr Schreiben v. 20.7.2001 an den Landesnaturschutzverband (LNV)
Anl: 2


Sehr geehrte Frau Schell-Dahlem,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die Verlängerung der Anhörungsfrist. Im Namen der anerkannten, uns angeschlossenen Naturschutzverbände äußern wir uns zu diesem Vorhaben im Auftrag des Landesnaturschutzverbandes wie folgt:
Wie von unserer Seite wohl kaum anders zu erwarten, stimmen wir dem Schutzvorhaben selbstverständlich uneingeschränkt zu. Allerdings zeigen sowohl der Verordnungsentwurf wie auch die Gebietsabgrenzung einige gravierende Mängel, die aus unserer Sicht unbedingt behoben werden sollten:
Bei der Abgrenzung NSG (siehe unsere Eintragung und Nummerierung in beiliegender Kartenkopie):

Nr.1 Das Nichteinbeziehen des alten Steinbruchs Bölgental kann von uns nicht hingenommen werden. Es handelt sich um eine der wertvollsten Flächen im Gebiet. Als Nistplatz für seltenste Wildbienen, Flussregenpfeifer und potentiell für Uhu und Wanderfalke muss sein Schutz gewährleistet sein. Das uns momentan zur Anhörung vorliegende Rohstoffsicherungskonzept des RV Franken offenbart uns, dass von Seiten der Rohstoffindustrie der Wunsch besteht, direkt im Anschluss an den bestehenden Steinbruch weiter abzubauen - allerdings dann nicht mehr in solch relativ harmloser Dimension wie beim alten Bruch. Die Verordnung bietet jetzt die Chance wenigstens zu unterbinden, dass im Zuge des neuen Steinbruches auch wieder der alte mit in Anspruch genommen wird (Zufahrt etc.).
Nr.2

Die wertvollen Halbtrockenrasenflächen oberhalb Mistlau inklusive der recht "wilden" Klinge verdienen unseres Erachtens zweifelsfrei den Schutz als NSG. Auf dem Halbtrockenrasen existiert eines der größten Vorkommen der Bienenragwurz im Landkreis - hier so und so eine große Besonderheit.

Nr.3

Die unmittelbare Jagstaue nördlich des Sophienberges sollte aufgrund ihrer dortigen Naturnähe und Landschaftswirksamkeit (z.T. überschwemmte Auwiesen), aber auch, weil die Jagst das Rückgrat des Schutzgebietes darstellt, mit einbezogen werden. Sonst würde bei einer späteren Fortführung des NSG dort eine Lücke klaffen.

Nr.4

Die Herausnahme flussnaher, zum Teil im Überschwemmungsgebiet liegender Ackerflächen bei Weidenhausen, wird von uns entschieden abgelehnt. Dies wäre eine Zementierung der bestehenden, standortswidrigen Nutzung. Stattdessen sollte mit dem Nutzer verhandelt werden, inwieweit er mit Hilfe von Ausgleichszahlungen die noch vor einigen Jahren existierende Grünlandnutzung wiederherstellt.

Nr.5 Die Ausgrenzung des Zelt-/Badeplatzes Lobenhausen aus dem NSG kann in dieser Dimension nicht befürwortet werden. Der östliche Teil muss im NSG bleiben!

zum Verordnungstext:
§4 Abs.2, Satz 1: .....zu zerstören, ausgenommen die Bekämpfung sich stark auf Kosten bestehender Lebensgemeinschaften ausbreitender Neophyten.
Begründung: Einer weitere Ausbreitung vor allem des Indischen Springkrautes muss wie seither erfolgreich begegnet werden können.
§4 Abs.5, Satz 4: außerhalb von asphaltierten Straßen sowie als Reitweg gekennzeichneten Wegen zu reiten.
Begründung: Insgesamt betrachtet, werden wir die Pferdehaltung im und um das Jagsttal zur Offenhaltung extensiver Grünländer zukünftig dringend benötigen. Diese benötigt auch ein Reitwegenetz. Teil des angedachten Freizeitnutzungskonzeptes wird deshalb auch die Ausweisung von Reitwegen sein, die dann an die bereits vorhandenen Reiterhöfe (z.B. Tiefenbach) anknüpfen.
§4 Abs.5, Satz 4: die Jagst im entsprechend der geltenden Kanu-Verordnung des Landratsamtes SHA festgelegten Zeitraum eines jeden Jahres mit Wasserfahrzeugen zu befahren.
oder
die Jagst im Zeitraum vom 01.03. bis 15.09. eines jeden Jahres mit Wasserfahrzeugen zu befahren.
Begründung: Die bisherige zeitliche Regelung ist für den Erhalt der wertvollen Brutvogelvorkommen (Eisvogel, Wasseramsel, Teichrohrsänger, Zwergtaucher und sogar Brutversuche des vom Aussterben bedrohten Flussuferläufers) völlig ungenügend. Hier muss eine andere, bessere Regelung kommen - entweder direkt mit dieser Verordnung oder durch eine Änderung der augenblicklichen Verordnung des Landratsamtes. Wir setzen uns dabei nachdrücklich für eine Lösung ein, die eine Kontigentierung der Zahl der fahrenden Kanus vorsieht - ähnlich der Regelung bei den Angelsportvereinen: Fahren dürfen - ausreichender Wasserstand vorausgesetzt - die Mitglieder des ansässigen Kanuclubs sowie eine bestimmte Anzahl der "fremden" Kanuten, die sich im Besitz einer zu erwerbenden Zeitkarte befinden. Damit hätte man die stoßweise, an den langen Mai- und Juniwochenenden stattfindende ausufernde Nutzung im Griff.
§5 Abs.1Satz 4: Pflanzenschutzmittel nur auf Ackerflächen unter Beachtung.....
Begründung: Es ist nicht definiert, was "intensiv genutzt" bedeutet. Herbizideinsatz auf Grünland ist abzulehnen. Tritt dort Ampfer auf, wäre dies ein Zeichen für Übernutzung, die nicht mehr "ordnungsgemäß" ist.
§5 Abs.1Satz 6: Gülle auf Grünland im Frühjahr erst nach dem 1. Schnitt, nicht über xx m3/ha Nutzfläche und nicht bei gefrorenen......
Begründung: Zunehmend wird Gülle selbst zu Beginn der Blühphase der Wiesen noch Mitte April ausgebracht bzw. in solchen Mengen "entsorgt", dass Pflanzendecke und Grundwasser extrem geschädigt werden.
§5 Abs.2 Satz 1: die Bewirtschaftung mit der Maßgabe erfolgt, dass kein Kahlschlag in größerem Umfang als 0,5 ha und Fällarbeiten bzw. Holzentnahme jeweils in der...
Begründung: Eine naturnahe Bewirtschaftung, z.B. in Form von Einzelstammentnahme, kann durchaus auch auf größerer Fläche erfolgen! Schränkt man dagegen die Bewirtschaftung überhaupt auf diese Flächengröße ein, drängt man die Nutzer kontraproduktiv wieder eher zum Kahlschlag! Formuliert man nur Holzentnahme, wären Fällarbeiten möglich!
Anzumerken wäre noch, dass wir davon ausgehen, dass im Falle von Kalamitäten den Waldbesitzern eine Befreiung erteilt werden kann. Eventuell sollte man dies hier gleich formulieren!
§5 Abs.2 Satz 6: .....oder es ist eine wesentliche/erhebliche Erhöhung des Risikos durch Insektenkalamitäten.....
Begründung: Eine Erhöhung des Risikos ist bereits durch einen geringen Befall gegeben, den es immer gibt und würde deshalb eine fortwährende Legimitierung solcher Eingriffe zur Folge haben.
§5 Abs.3 Satz 4: Wildäcker und Futterstellen, Ablenkungsfütterungen und räumlich feste Kirrungen nur mit...
Begründung: Einmalige Kirrungen richten unserer Ansicht nach kaum Schäden an.
Ferner wäre zu hinterfragen, ob diese Regelung überhaupt handhabbar ist und ob unaufschiebbare Fälle nicht zweckmäßiger vom LRA genehmigt werden. Alles weniger Eilige ließe sich 1x im Jahr im Rahmen eines Termins abhandeln, zu dem die Jäger bis zu einem Stichtag ihre Wünsche äußern können. Wir dürfen u.E. die Jäger nicht zu sehr einschränken, wollen wir die auch vom Naturschutz gewünschte niedrige Reh- und Schwarzwilddichte erhalten/erreichen!
Ferner sprechen wir uns für eine Einschränkung der Wasservogeljagd im unmittelbaren Bereich der Jagst vom 1.3 bis zum 15.9 aus. Ferner sollte auch die Möglichkeit bestehen, bedrohte Wintergäste (z.B. Zwergsäger) vor der Beunruhigung durch Jagd zu bewahren. Solche Bereiche müssten im Bedarfsfall festgelegt werden und dem zuständigen Jagdpächter mitgeteilt werden.
§5 Abs.4 Satz 2: .....neu geschaffen werden und Angelplätze im unmittelbaren Bereich von Brutstätten des Eisvogels, des Flussuferläufers, des Flussregenpfeifers, der Wasseramsel und des Teichrohrsängers während der Brutzeit nicht benutzt werden.
Begründung: Die aufgezählten Vögel reagieren am Brutplatz extrem empfindlich auf die längerfristige Anwesenheit von Menschen.
§5 Abs.5:
Dieser Absatz sollte ersatzlos entfallen! Ein derartiges Zugeständnis kann nicht pauschal erteilt werden - zumal in dieser hohen Zeitfrequenz und übermäßigen Menge. Denkbar wäre es, stattdessen dem Unternehmen mit separatem Schreiben im Einzelfall eine Erlaubnis Gesteinsentnahme in Aussicht zu stellen, sofern sie den Schutzzwecken nicht entgegenläuft.
Übrigens: In Mistlau nochmals einzugreifen, halten wir für undenkbar - dafür ist die dortige Biotopstruktur zu wertvoll!
Sonstiges:
Es sollten Regelungen getroffen werden, die den Schwallbetrieb einiger Triebwerksbesitzer während der Sommermonate/Niedrigwasserbestände entweder untersagt, zumindest jedoch einschränkt! Dadurch entstehen in den letzten Jahren enorme Schäden infolge täglichen Austrocknens von Teilen des Flussbettes.


zur Würdigung:
Wir bitten Sie, die uns vom ansässigen Angelsportverein zugesandte Liste der vorkommenden Fischarten noch der Würdigung beizufügen, um diese Lücke in der Inventarliste zu schließen.
Wir bitten Sie, uns über die Behandlung unserer Vorschläge zu informieren! Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen


Nr.4:

An den
Regionalverband Franken
Herrn Dr. Hein
Frankfurter Str. 8
74072 Heilbronn
Schwäbisch Hall, den 00.00.00


Betr: Rohstoffsicherungskonzept
Bez: Ihr Schreiben vom 6.8.2001 an den LNV sowie vom 18.9. an das UZ
Anl: 1

Sehr geehrter Herr Dr. Hein,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Vielen Dank für Ihr Angebot vom 18.9. Wir hätten es allerdings für besser gefunden, sie hätten - wie Sie es wohl auch mit den naturschutzrechtlichen Gegebenheiten praktiziert haben - auch von uns die speziellen, hier für die einzelnen Flächen vorhandene Daten abgefragt, bevor Ihr Werk in die Anhörung geht.
Im Namen der anerkannten, uns angeschlossenen Naturschutzverbände, äußern wir uns zu diesem Vorhaben im Auftrag des Landesnaturschutzverbandes für den Bereich des Landkreis Schwäb. Hall wie folgt:

Aus dem vorgelegten Konzept geht hervor, dass 46 der 99 gelisteten Abbauflächen im Landkreis SHA liegen. Auch flächenmäßig werden wir mit den größten Vorhaben konfrontiert. Schon diese Quantität muss als ein im Vergleich zur restlichen Region unverhältnismäßig hoher Verbrauch gewachsener Landschaft angesehen werden. Schaut man sich dann noch die Wertigkeit der betroffenen Flächen an, muss man konstatieren, dass diese Planung in Ihrer Gesamtheit die größte Gefährdung unserer Natur- und Landschaft seit Jahrzehnten beinhaltet.
Dabei ist die Konfliktsituation in gewissem Maße vorprogrammiert: Abbau von Muschelkalk erfordert i.d.R. - findet er in größeren Dimensionen statt - die Vorflut mittels eines Geländetiefpunktes und drängt sich darum meist an die Ränder unserer einmalig reiz- und wertvollen Täler. Steht Gips oberflächennah an, hat sich darüber oft eine sehr spezielle und damit wertvolle Biozönose ausgebildet. Ähnliches gilt abgemildert für die Ausbeutung von Sandstandorten. Auch hier existieren, insbesondere wenn Wald betroffen ist, sehr arme Böden, die entweder zu Trockenstandorten oder zur Vermoorung neigen.
Diese beschriebenen Situationen wiederlegen - auch ohne den Einzelfall zu betrachten - deutlich, eines der Hauptargumente des RV, warum er hier mit einem derart umfangreichen Paket ins Felde zieht: Es ist eben in den meisten Fällen nicht möglich, im Rahmen der Rekultivierung den ursprünglichen einmaligen Wert dieser speziellen Standorte wiederherzustellen. Uns wenigstens ist erstens keine Rekultivierung eines Muschelkalkbruches bekannt, bei dem die neue Geländeoberfläche entsprechend der landschaftstypischen Topographie modelliert wurde (unabhängig von der oft gewünschten Beibehaltung eines Teils der Felswände). Zweitens ist es nicht möglich, nach Ausbeutung oberflächennaher Gipsvorkommen die speziellen Lebensgemeinschaften dauerhaft zu etablieren, auch die Neubildung von Dolinen wird ein für alle mal unterbunden. Und drittens ist es in der Praxis nicht möglich, für die Auffüllung von Sandgruben derart nährstoffarmes Substrat zu finden, dass sich darauf wieder Moor- und Heidestandorte etablieren können.
Deswegen muss aus unserer Sicht grundsätzlich sehr genau geprüft werden, was durch den Abbau alles beseitigt werden soll. Dieser Schritt der Prüfung sollte bereits erfolgen, bevor man mit einer derartigen Planung in die Öffentlichkeit geht und dann auch bei den Grundstückseigentümern Begehrlichkeiten weckt. Wir müssen deshalb den Regionalverband in diesem Punkt heftig kritisieren, dass er es - ähnlich wie bei den Windparkstandorten - nur bei einer Abfrage des rechtlichen und planerischen Status dieser Flächen belassen hat und nicht selber vorab einen floristische und faunistische Vorprüfung der Flächen vorgenommen hat. Zusätzlich liegt der Zeitpunkt der Anhörung nun in einer Zeit, die uns das Feststellen besonderer Artenvorkommen nicht mehr ermöglicht. Eine endgültige Aussage über den Wert eines Teils der angeführten Standorte kann von uns deswegen erst im nächsten Sommer getroffen werden.
Vom Grundsatz her müssen wir allerdings jetzt schon mit Entschiedenheit ablehnen, dass einige der potentiellen Abbaugebiete - und da ist für uns die Unterscheidung zwischen schutzbedürftigem und Sicherungsbereich unerheblich - beabsichtigten, in amtliche FFH-Gebiete einzugreifen. Auch an bestehende Naturschutzgebiete wird bis auf den letzten Meter herangerückt. Wo bleibt hier die Verantwortung und klare Linie des RV??
Auch sonst scheint es der RV selbst mit seinen eigenen Zielsetzungen des Regionalplanes nicht so genau zu nehmen. So soll in planerisch sehr hochstehende Grünzäsuren eingegriffen werden, nur weil sich darunter sehr hochwertiger Gips befindet!!?? Mit dieser Begründung ließen sich viele Eingriffe rechtfertigen.
Was uns ferner bei einer ganzen Reihe von neuen Standorten auffiel, ist die Tatsache, dass relativ kleine Flächen an oberflächlich betrachtet biotoparmen Stellen des betroffenen Landschaftsteiles ausgewiesen werden sollen. Dies steht im krassem Gegensatz zu unseren sonstigen Erfahrungen, dass es nämlich kaum punktuelle Abbauaktivitäten gibt, sondern dass man - hat man einmal an einen Standort angefangen - auch das umgebende Vorkommen Stück für Stück ausbeutet - inklusive Inanspruchnahme wertvollster Biotopflächen, die eigentlich ursprünglich verschont blieben sollten (geschehen z.B. in Satteldorf - Bronnholzheim und vorgesehen z.B. bei Jagstheim-Lerchenberg). Diese "Wir-müssen-jetzt-nur-mal-den Fuß-in-die-Tür-bringen"-Taktik ist allzu offensichtlich und fordert unseren Widerstand heraus!
Soweit unsere allgemeinen Bemerkungen. Die einzelnen Standorte haben wir in nachstehender Tabelle aus unserer Sicht vorläufig (s.o.) bewertet. Wir bitten dabei zu beachten, dass aus den Planunterlagen nicht hervorgeht, für welche bzw. welche Gebietsteile der einzelnen Standorte bereits eine Abbaugenehmigung vorliegt. Wir haben unsere Einschätzung jetzt so vorgenommen. als läge sie nicht vor.

Nr. Standort Bedeutung für Anwohner-/Arten-/Biotopschutz Landschaftsbild / Erholung Fazit.

Nr. Standort Bedeutung für Anwohner-/Arten-/Biotopschutz Landschaftsbild/Erholung Fazit
8 Schmalfelden
Bebauungsabstand zu Speckheim zu gering!
Unbedenklichkeitsnachweis für Karstsystem vorhanden??
  problematisch! Ferner wurden von den Antragsstellern des Großsteinbruches Metzholz dessen Inbetriebnahme mit der Stilllegung dieser beiden Steinbrüche verknüpft. Der jetztige Wunsch nach weiteren
9 Gammesfeld Beeinträchtigung Wald
Unbedenklichkeitsnachweis für Karstsystem vorhanden??
  Sicherungsbereichen steht dazu im Widerspruch!
10 Metzholz siehe unsere Stellungnahme siehe unsere Stellungnahme Zustimmung, wenn unsere in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken berücksichtigt werden.
17 Weckelweiler im Moment nicht einschätzbar, rückt zu nahe ans Klingenbachtal. Inanspruchnahme des reizvollen Klingenbachtals, Im Norden Gefahr zu starker Fernwirkung aufgrund des Heran-rückens an die Hochpunktlage problematisch
20 Wittighausen   weit einsehbare Hochpunktlage problematisch
21 Wilhelmsglück Austrocknung der Hangwälder, starke Störung des NSG mit seinen Vogelvorkommen Zerstörung des Talprofil strikte Ablehnung jeden weiteren Abbaus entlang der NSG-Grenze
22 Vellb.-Eschenau starke Störung des FFH-/NSG Bühlertal. Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen Teilzerstöung der unverwechselbaren, weithin sichtbaren Landschaftsmarke Neugereut Ablehnung, des bühlernahen Schutzbedürftiger Bereichs.
Ablehnung der Südhälfte des Sicherungsbereichs
23 Ummenhofen starke Störung des FFH-/NSG Bühlertal. Hochpunktlage Hahnenberg
Zerstörung Geländeprofeil Flussschlinge
Ablehnung, des bühlernahen Schutzbedürftiger Bereichs.
Ablehnung des Sicherungsbereichs
24 Neidenfels     Zustimmung, wenn unsere in der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken berücksichtigt werden
25 Heldenmühle Abstand Auholz zu gering   problematisch
28 Bölgental Inanspruchnahme des alten Steinbruch, der sich im Landes- Artenschutzprogramm befindet Beeinträchtigung der Hangwälder des Gronach- und Jagsttals, Schutz Hangwälder Hochpunktlage im Norden In dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung.
29 Sulzdorf bisher völliger Ruhebereich
Inanspruchnahe extensiver Weideflächen, Streuobstwiesen. wertvoller Waldrandbereich
Beunruhigung NSG/FFH-Gebiet
bisher unbeeinträchtigte Topographie strikte Ablehnung
30 Lorenzenz. Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen, sowie von Trockenbiotope und aktive Dolinen am Waldrand im Osten reizvolle Hügellandschaft im Norden strikte Ablehnung des Nordost-Zipfels und der Waldrandzone im Osten
31 Äulesberg wertvoller, sehr naturnaher Laubwald am Allmersberg sowie aktive Dolinen Zerstörung der weithin sichtbaren, unverwechselbaren Landschaftsmarke strikte Ablehnung
32 Kreuzhalde Gefährdung der Waldgesellschaften durch Änderung des Wasserhaushaltes
Mögliche Verlärmung des Echtbachtals, falls neues "Fenster" beim Hilpert??
  problematisch! Vor Zustimmung hydrogelogisches/vegetationskundliches Gutachten sowie Regelung des Abtransportes notwendig.
33 Heerberg     o.k., wenn landschaftsgerechte Rekultivierung!
34 Eutendorf eventuell Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen.   hinnehmbar, wenn danach dort gesichert der Abbau eingestellt wird
35 Triensbach     schon ausgebeutet
36 Hagenhof-Ost Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen. Beunruhigung eines angrenzenden sehr wertvollen Vogelrastplatzes. Beeinträchting des angrenzenden NSG weit einsehbare, empfindliche Spornlage, Erholungsgebiet strikte Ablehnung des Sicherungsbereiches
37 Satteldorf-Simmelbusch z.T. wertvollste alte Laubwälder mit aktiven Dolinen
Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
Südteil empfindlich und reizvoll In dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung.
38 Wittau Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
Wachtel- und Neuntöterbrut.
Bebauungsabstand zu gering
Naherholungsgebiet Ablehnung
39 Jagstheim-Lerchenberg Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen.
Wertvoller Waldrandbereich
Ruhezone. Teils LSG
  In dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung.
40 Hausen-Hitzb. Wasserentzug überliegender Feuchtflächen   problematisch! Vor Zustimmung hydrogelogisches/vegetationskundliches Gutachten sowie Regelung des Abtransportes notwendig.
41 Streifleswald schönste Streuobstwiesen, Grünspecht, Orchis purpurea
Kuhseen, Reiherkolonie
FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen
Ruhe- und Naherholungszone
sehr exponiert strikte Ablehnung
42 Hagenhof-West Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen Ruhezone, ND Kahle Heide mit Fr.-Enzian, Kiebitz-Brut, Kornweihe-WG. Ostteil: Abstand zur Bebauung zu gering empfindliche Spornlage strikte Ablehnung
43 Gailenkirchen Im Kern des LSG,
Ruhezone, Streuobst,
Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
Naherholungsgebiet Nordteil sehr exponiert strikte Ablehnung
44 Hessental-Wacholder FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen
Bebauungsnähe, LSG
exponiert hoher landschaftlicher Reiz, Erholungsgebiet Ablehnung
45 Hessental-Hasenbühl Am Rand Streuobst, LSG   Zustimmung, wenn zeitliche Bündelung mit Störung Mülldeponie und wenn Erhalt der peripheren Baumbestände
46 Talheim-Wittum artenreiches Grünland, aktive Dolinen sehr reizvolles Tal, bislang völlig unbelasteter Bereich strikte Ablehnung
47 Merkelbach reichhaltige Biotopstruktur, Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen, aktive Dolinen, Naturdenkmal mit Hutewald sehr reizvolles Tal, bislang völlig unbelasteter Bereich strikte Ablehnung
48 Galgenberg FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen
nahe Bebauung
exponierte Spornlage, bislang völlig unbelasteter Bereich strikte Ablehnung
49 Onolzheim FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen , Streuobst Erholungsgebiet nur O.K. im Zuge Bau Südumgehung
50 Wittau- Weidenbach Nähe zu einem wertvollen Vogelrastplatz, Inanspruchnahme eines amtlichen FFH-Gebiets und von Naturdenkmalen landschaftlich sehr reizvoll,
Erholungsgebiet
strikte Ablehnung
55 Saurach N wertvolle Biotopstruktur
Dolinen, Feuchtgebiete
  strikte Ablehnung
56 Schanzbuck wertvolle Biotopstruktur Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen unmittelbar an Bebauung, Teil der Grünbrücke zur Stadt Ackerterassenlandschaft, Erholungsgebiet strikte Ablehnung
57 Goldbach bislang unbelasteter Bereich Wachtelvorkommen, artenreiches Grünland markante Landchaftsmarke
Erholungsgebiet
strikte Ablehnung
58 Hahnenberg wertvolle Biotopstruktur, LSG, Enzianarten, Inanspruchnahme eines amtlichen FFH-Gebiets und von Naturdenkmalen mit ehem. Hutewälder exponierte Lage
Erholungsgebiet
strikte Ablehnung
62 Hohenegarten Streuobstbestände   Zustimmung, falls Rekultivierung gut!
63 Wildenstein Standort eines sonst nirgend existenten Trockenwaldtyps, Vorkommen Wald-Schnepfe, Preiselbeere, Waldmoore,
Wassereinzugsgebiet für beantragte NSG Rohrweiher und Hagenbusch mit z.B. Sonnentau, Fettkraut und Edelkrebsen
reizvolle Weiherlandschaft In dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. Nur in kleineren Teilbereichen denkbar
65 Reubach     Zustimmung, falls Rekultivierung Amphibienvorkommen erhält
93 Mistlau Im geplanten NSG! Massenvorkommen O. mascula, sehr naturnahe Waldgesellschaft Teil des/der landesweit bedeutsamen Mistlauer Umlaufberges/Talschleife strikte Ablehnung
94 Lobenhausen-Haldenberg Im geplanten LSG bzw. direkt ans geplante NSG angrenzend, Beeinträchtigung der Hangwälder. Eingriff in bestehenden, als ND geschützten Steinbruch Zerstörung Talschlingenprofil In dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. Abbau nur in sehr kleinen Teilbereichen/-einheiten denkbar.
95 Obermünkh. Ruhebereich für Offenlandarten, Beeinträchtigung hochwertiger Talhänge
Abstand Bebauung zu gering
großflächige Zerstörung des einmaligen Talrandprofil strikte Ablehnung
97 Ölhaus Ruhezone, Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen, aktive Dolinen, Orchis morio-Standorte, Händelwurz, Streuobstbestände mit Grünspecht! Naturnahe Waldstandorte bislang unbelastete Landschaft In dieser Dimension und Grenzziehung Ablehnung. Nur in einem Streifen südlich der Bahnlinie denkbar.
98 Maulach Inanspruchnahme von Wiesen, die FFH-Bedingungen erfüllen
Bedrohung des Wasserhaushalt des NSG, aktive Dolinen, WG Kornweihe, naturnahe Laubwälder, Streuobstbestände, Grünspecht
reizvolle Spornlage strikte Ablehnung
99 Schneckenweiler FFH-Salbei-Glatthafer-Wiesen,
aktive Dolinen, Neuntöter-Bruten
sehr reizvolles Tal, Hügellandschaft strikte Ablehnung

 

Um die doch recht umfangreiche Problematik mit Ihnen zu erörtern, schlagen wir ein gemeinsames Gespräch zusammen mit den LNV und anderen, in der Region aktiven Vertretern der Naturschutzverbände vor.


Mit freundlichen Grüßen


Nr.5:

An das
Amt für Flurneuordnung Crailsheim
Außenstelle Schwäb. Hall
z.H.v. Herrn Feuerstein
Bahnhofsstraße 21
74523 Schwäb. Hall
Schwäbisch Hall, den 00.00.00

Betr: Flurneuordnungsverfahren Vellberg-Talheim
Bez: Unsere gestrige Besprechung
Anl:


Sehr geehrter Herr Feuerstein,

nachdem wir die für uns noch fraglichen Punkte im Gelände besichtigt haben, bestehen gegen eine Reihe dieser erhebliche Bedenken (Nummern siehe Karte):

1. Ausbau in Kurve möglich, im unteren, geraden Bereich kein Eingriff in Böschungen bzw. Abgraben/Anheben der Fahrbahn.
2. Zustimmung, wenn vorsichtige Ausführung
3. keine Zustimmung! Teils Großseggenried/Hochstaudenflur. Es kommt eh kaum Wasser!!
4. Zustimmung, wenn Wegtrasse ab Höhe Flst 1635 nicht Grasnarbe des westlich angrenzenden Grünlandes eingreift!
5. Leichtes Anheben der "Löcher" (max 50 cm) möglich, aber keine Vollplanie! Grünland muss bleiben!
6. Strikte Ablehnung! Offenbleiben des Grabens war bei den damaligen Verhandlungen Voraussetzung, dass andere Eingriffe in dieser "Ecke" vom Naturschutz akzeptiert wurden! Zudem besitzt Graben mittlerweilen wertvolle Vegetation!
7. Wertvolle Quellgraben mit Tuffbildung! Sinn der Maßnahme nicht nachvollziehbar, da das Gelände gegen Osten ansteigt!
8. Zustimmung
9. Gebaute Wege haben schon ein sehr wertvolles 24a-Biotop (Schachtelhalm-Sumpf) teilweise zerstört! Die jetzige Maßnahme könnte einen weiteren Eingriff bedeuten.
10. Zustimmung
11. Sinn der Maßnahme nicht nachvollziehbar - Bach hat sich gut entwickelt! Ablehnung!
12. Schön bewachsener Graben mit Tuffbildung - Ablehnung!
13. Vier Ausweichstellen von Norden nach Süden: Erste noch im Bereich des Bachsteilhanges - Ablehnung - auf Höhe Flst 2267 verschieben. Zweite im Steilhangbereich - Ablehnung! Dritte: Zustimmung. Vierte würde Teilauffüllung einer Klinge bedeuten - Ablehnung - nach Süden verschieben!
14. Südteil: Räumung greift in wertvolle Seggen/Staudenflur ein und macht auch keinen Sinn, da dadurch der Bach noch mehr reißt! Vorschlag: Kleines Rückhaltebecken oberhalb Wegkurve im Wald anlegen!
15. Planien Ackerhalde: Die Teilplanie der langen Längsraine wäre ein erheblicher Eingriff in diese landschaftlich herausragenden Ackerterrassen! Akzeptiert wird von uns die Herstellung einer Wendemöglichkeit im Abstand von maximal 10-12 m zur westlichen Grenze, die Geländeangleichung des kleinen Querraines (so und so schon weitgehend erledigt) und eine vorsichtige Auffüllung der 2 tiefsten Löcher im Abhang um maximal 0,5 m ohne ein Abschieben des Oberbodens mit Planierraupe.
16. Zustimmung - obwohl u.E. unnötig
17. Zustimmung


Mit freundlichen Grüßen

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